Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 2026
der LDDE Vertirebs GmbH
Simmeringer Hauptstraße 357
A-1110 Wien
(im Folgenden "LDDE")
- §1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der LDDE erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn LDDE ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch LDDE.
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 1 UGB.
- §2 Vertragsschluss
Alle in Prospekten, Preislisten, Anzeigen oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich LDDE – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – 14 Kalendertage gebunden.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer eine schriftliche Bestellung übermittelt und diese von LDDE schriftlich bestätigt wird oder wenn LDDE eine Lieferung oder Leistung ausführt. Bei Sofortlieferung kann die Rechnung die Auftragsbestätigung ersetzen. Nebenabreden, mündliche Zusagen oder Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch LDDE.
Angebote, die mehrere Komponenten als technisch oder wirtschaftlich zusammengehöriges System enthalten, gelten ausschließlich als Gesamtangebot. Einzelpreise dienen lediglich der kaufmännischen Darstellung und begründen keinen Anspruch auf isolierte Lieferung zu diesen Konditionen.
- §3 Preise
Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung, Transport, Fracht, Versicherung und sonstige Nebenkosten trägt der Käufer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- §4 Lieferzeiten und Teillieferungen
Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger, von LDDE nicht zu vertretender Umstände verlängern die Lieferfrist angemessen.
LDDE ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Der Käufer ist verpflichtet, Teillieferungen abzunehmen und zu bezahlen.
- §5 Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Werk von LDDE verlassen hat oder an den Transporteur übergeben wurde. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Käufers, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
- §6 Gewährleistung
LDDE leistet Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe. Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung, schriftlich angezeigt werden.
Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Ware verändert, unsachgemäß verwendet oder mit nicht freigegebenen Komponenten betrieben wurde.
- §7 Haftung
LDDE haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Produktbeschreibungen und Anwendungsempfehlungen begründen keine garantierten Eigenschaften.
- §8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von LDDE. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
- §9 Zahlung
Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ab Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. verrechnet. Mahnspesen in Höhe von EUR 10,– pro Mahnung sind zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- §10 Schriftform, Rechtswahl, Gerichtsstand
Änderungen, Ergänzungen und rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.
- §11 Rücktritt, Stornierung und Teilrücktritt (B2B)
- Rücktritt / Stornierung
Tritt der Käufer – gleich aus welchem Grund – ganz oder teilweise vom Vertrag zurück oder storniert er einzelne Positionen eines bestätigten Auftrages, ist LDDE berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen, angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn gemäß § 1168 ABGB in Rechnung zu stellen. - Teilrücktritt / Reduktion einzelner Positionen
Eine einseitige Reduktion oder Stornierung einzelner Positionen eines bestätigten Gesamt- oder Systemauftrages ist ausgeschlossen und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von LDDE zulässig. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass kein Gesamtauftrag oder keine Systemlieferung vereinbart wurde. - Pauschalierte Stornokosten
Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung gelten folgende pauschalierte Stornokosten als vereinbart:
– bis 30 Kalendertage vor Liefertermin: 30 % des Netto-Auftragswertes
– bis 14 Kalendertage vor Liefertermin: 60 % des Netto-Auftragswertes
– weniger als 14 Kalendertage vor Liefertermin oder nach Produktionsbeginn: 90 % des Netto-Auftragswertes
Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. - Produktionsbeginn
Als Produktionsbeginn gelten insbesondere die Bestellung auftragsspezifischer Materialien, die Beauftragung von Zulieferern, die Reservierung von Fertigungs- oder Montagekapazitäten, Projektierung, Konfiguration, Programmierung sowie sonstige auftragsspezifische Vorbereitungshandlungen. - Sonderanfertigungen und Systemlieferungen
Bei kundenspezifischen Sonderanfertigungen sowie bei technisch oder funktional zusammengehörigen Systemlieferungen (insbesondere Leuchtmittel, Kühlbirnen, LED-Module und zugehörige Ansteuerungen/Dimmer) ist eine Stornierung oder ein Teilrücktritt nach Produktionsbeginn ausgeschlossen. In diesen Fällen ist LDDE berechtigt, 100 % des Netto-Auftragswertes zu verrechnen. - Neukalkulation verbleibender Positionen
Wird einer Reduktion einzelner Positionen ausnahmsweise zugestimmt, ist LDDE berechtigt, die Preise der verbleibenden Liefer- oder Leistungsbestandteile neu zu kalkulieren. System-, Mengen- oder Projektpreise verlieren ihre Gültigkeit. - Abrechnung und Zahlung
LDDE ist berechtigt, im Falle eines Rücktritts, Teilrücktritts oder einer genehmigten Reduktion die bis dahin entstandenen Ansprüche unverzüglich in Rechnung zu stellen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers besteht diesbezüglich nicht. - Haftungsausschluss bei Systemtrennung
Erfolgt auf Wunsch des Käufers eine Lieferung einzelner Komponenten eines ursprünglich als System angebotenen Auftrages, übernimmt LDDE keinerlei Haftung oder Gewährleistung für Funktion, thermisches Verhalten, elektrische Kompatibilität, Lebensdauer, EMV-Konformität oder normgerechten Betrieb im Zusammenspiel mit Fremdprodukten oder nicht freigegebenen Ansteuerungen.